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Bei der Klageerhebung beim Schiedsgericht der VRB hat der Kläger eine Schiedsgerichtsgebühr gemäß der folgenden Skala zu entrichten:
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Streitwert
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Schiedsgerichtsgebühr
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Bis einschließlich 50 Tsd. Rubel
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3,5% vom Streitwert bzw. mindestens der 15-fache Wert vom gesetzlichen Mindestlohn
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Bis einschließlich 100 Tsd. Rubel
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1750 Rubel + 3% von der Summe, die über 50 Tsd. Rubel liegt
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Bis einschließlich 500 Tsd. Rubel
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3250 Rubel + 2% von der Summe, die über 100 Tsd. Rubel liegt
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Bis einschließlich 1 Mio. Rubel
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11250 Rubel + 1% von der Summe, die über 500 Tsd. Rubel liegt
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Bis einschließlich 10 Mio. Rubel
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16250 Rubel + 0,5% von der Summe, die über 1 Mio. Rubel liegt
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Bis einschließlich 50 Mio. Rubel
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61250 Rubel + 0,1% von der Summe, die über 10 Mio. Rubel liegt
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Bis einschließlich 500 Mio. Rubel
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161250 Rubel + 0,1% von der Summe, die über 50 Mio. Rubel liegt
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Bis einschließlich 1 Mrd. Rubel
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611250 Rubel + 0,05% von der Summe, die über 500 Mio. Rubel liegt
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Bis einschließlich 2 Mrd. Rubel
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861250 Rubel + 0,03% von der Summe, die über 1 Mrd. Rubel liegt
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Bis einschließlich 3 Mrd. Rubel
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1 161 250 Rubel + 0,01% von der Summe, die über 2 Mrd. Rubel liegt
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Über 3 Mrd. Rubel
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1 361 250 Rubel + 0,015% von der Summe, die über 3 Mrd. Rubel liegt
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Bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten, darunter bei Nichtigkeitsstreiten Der 20-fache Wert vom gesetzlichen Mindestlohn
Sollte der Kläger seine Klage zurückziehen, noch bevor die Benachrichtigung über die Ansetzung der Schiedsgerichtsverhandlung erfolgt ist, zum Beispiel, weil die Parteien den Streit beigelegt haben, so werden 75% von der entrichteten Schiedsgerichtsgebühr dem Kläger zurückerstattet.
Sollte der Kläger seine Klage nach der erfolgten Benachrichtigung über die Ansetzung der Schiedsgerichtsverhandlung (jedoch spätestens ein Tag vor der ersten Gerichtsverhandlung) zurückziehen, so werden 50% von der entrichteten Schiedsgerichtsgebühr dem Kläger zurückerstattet.
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