Der Text der "Schiedsgerichtsklausel" für die Aufnahme in einen Vertragstext bzw. in ein Protokoll, oder Abkommen bei Zustimmung der Parteien zur Behandlung möglicher Streitigkeiten beim Schiedsgericht der VRB:
"Bei allen Streitigkeiten, die zwischen den Vertragsparteien in Zusammenhang mit der Änderung, Aufhebung, Nichterfüllung oder unsachgemäßer Erfüllung dieses Vertrages sowie wegen seiner Nichtigkeit entstehen können, ist das Schiedsgericht der Vereinigung russischer Banken gemäß dessen Statut anzurufen. Die Beschlüsse des Schiedsgerichtes der VRB werden von den Vertragsparteien als bindend anerkannt. Die Vertragsparteien bestätigen, daß die innerhalb der Vollzugsfrist nicht vollzogene Entscheidung des Schiedsgerichts der VRB gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Russischen Föderation, den gesetzlichen Bestimmungen des Vollzugsortes und den russischen und internationalen Vereinbarungen vollzogen wird".
Kontakte:
Obmann des Schiedsgerichtes der VRB: L.Balajan
Gerichtssekräter beim Schiedsgericht der VRB: W.Grizaenko
Anschrift:
121069 Moskau, Skaternyj per., 20, str. 1, a/ja 41
(U-Bahn-Stationen "Arbatskaja", "Puschkinskaja", "Barrikadnaja").
Wenn Sie weitere Fragen zur Tätigkeit des Schiedsgerichtes haben, können Sie unter hier angeführten Telefon- und Faxnummern Kontakt mit Ihren Ansprechpartnern aufnehmen:
007 095 291-5264, 007 903 120-6076, Fax 007 095 161-58-10.