Das Schiedsgericht der Vereinigung russischer Banken wurde 1993 von der Vereinigung russischer Banken gegründet. Gleichzeitig verabschiedete der Rat der VRB die Schiedsgerichtsordnung der VRB, das Schiedsgerichtsstatut der VRB und die Schiedsrichterliste.
Das Schiedsgericht der VRB ist ein Organ mit der Funktion eines ständigen Schiedsgerichtes zur Befriedung der Schiedsparteien und Beilegung von Streitigkeiten, welche ein Gegenstand des Schiedsgerichtsverfahrens sein können.
Das Schiedsgericht der VRB entscheidet in Streitfällen, die infolge oder in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Banken und anderer Kreditinstitute entstehen, sowie in sonstigen Streitfällen unter Beteiligung juristischer und natürlicher Personen einschließlich Ausländer, falls in der schriftlichen Vereinbarung der Streitparteien eine Schiedsgerichtsklausel (Inanspruchnahme des Schiedsgerichts der VRB) enthalten ist.
Seit seiner Gründung 1993 wurden insgesamt ca. 400 zivilrechtliche Streitfälle vom Schiedsgericht der VRB behandelt. Diese Streitfälle beziehen sich größtenteils auf die Nichterfüllung der Kredit- und der Bürgschaftsverträge, die Zwangsvollstreckung in das verpfändete Vermögen, Abkommen über die Zusammenarbeit im Interbanken-Markt bwz. Geschäfte mit Derivates sowie Kaufgeschäfte mit natürlichen und ausländischen juristischen Personen.